Sehr geehrter Vereinsvorstand, liebe Ruderkameraden, ab 8. Februar gilt eine neue Verordnung mit der Abstandsbeschränkung von 2 Meter. Sport Austria GmbH hat folgende Auslegung speziell auf das Rudern zugesandt: Die aktuelle Verordnung kennt Ausnahmen von der 2 Meter-Regel für folgende Personen: gleicher Haushalt (Anzahl theoretisch unbeschränkt)einzelnen engsten Angehörigen (ein Haushalt...