Ein Training der etwas anderen Art absolvierten einige interessierte Normannen. Dabei ging es nicht um Balance, Schlaglänge, Rhythmus, Bootslauf oder Kraft und Ausdauer sondern um Übersicht und Gewicht – und zwar um die „Höchstzulässige Gesamtmasse“ unseres Kraftfahrzeug- Anhängergespannes für den Bootstransport. Da dieses Gewicht über den 3,5t liegt, die man mit dem Führerschein der Gruppe B ziehen darf, wurde es bei Einigen notwendig, um der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen, das erlaubte Gewicht anzupassen, um zukünftig Bootstransporte durchführen zu können.
Dies geschah im Form der Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung gemäß § 2 Abs. 2 Zif. 2 lit. c Führerscheingesetz 1997 – „Code96“. Damit ist es erlaubt, eine Fahrzeugkombination mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 4,25t zu lenken.
Also zurück in die Fahrschule, bzw. zum Theoriekurs im Ruderverein und dann mit unserem Vereinsbus, oder mit Privatfahrzeugen und dem Schröderanhänger auf den Übungsplatz der Fahrschule Klosterneuburg. Neben einigen Übungen zum Rückwärtsfahren und Einparken zählte auch das rückwärts Heranfahren an eine Ladebucht zu den Praxisübungen. Nach erfolgreicher Absolvierung der technischen Übungen, ging es dann in den „Verkehrsstrom“. Ausgiebige Ausfahrten standen auf dem Programm, viele Kreuzungen und Kreisverkehre wurden bewältigt und umrundet, Engstellgen gemeistert und die Verkehrsbuhnen am Stadtplatz bravurösest überfahren. Schließlich und endlich erfolgte zum Abschluss noch die enge Einfahrt in unser Vereinsgelände, rückwärts selbstverständlich.
Ein Dank an die Fahrschule Klosterneuburg für die Durchführung und die flexible Termingestaltung.
In Zukunft ist der Ruderverein Normannen bei all seinen Ausfahrten, Sternfahrten und Wanderfahrten landseitig gut gerüstet und wir wünschen uns und allen die für unseren schönen Sport unterwegs sind eine gute, sichere Fahrt und eine gesunde, glückliche Heimkehr.
Ingomar, 01.März 2016