- Sämtliche Ruderinnen und Ruderer, welche Ruderausfahrten in Vereinsbooten beziehungsweise in Privatbooten, die eine offizielle Einstellgenehmigung des Vereins aufweisen, durchführen, sind mit komplettem Namen (Familienname, Vorname) im Logbuch einzutragen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich um ordentliche Vereinsmitglieder, Gäste, Ruderfreunde von anderen Vereinen oder Absolventen z.B. eines Schnupperkurses handelt. Es sind immer die Ruderinnen und Ruderer namentlich anzuführen. Eintragungen in das Logbuch wie „Gast“ oder ähnliche Bezeichnungen sind nicht zugelassen, da das EDV-unterstützte Logbuch bei der Jahreskilometerabrechnung (an den Verband) automatisch die Gruppen „Ordentliche Mitglieder“ und „Gäste“ differenziert. Bei der Meldung an den Verband werden neben der Kilometerleistung der ordentlichen Mitglieder auch die Gästekilometer von Ruderinnen und Ruderern gemeldet, die keinem anderen Verein angehören (z.B. Teilnehmer am Schnupperkurs). Damit wird eine Doppelzählung von Ruderkilometern auf Verbandsebene verhindert.
- Vereinsmitglieder, welche in vereinsfremden Booten rudern, tragen diese geruderten Kilometer unter Angabe ihres Namens und dem Bootsnamen „Privatboot“ oder „Leihboot“ in das vereinseigene Logbuch ein.
- Ordentliche Mitglieder mit Mehrfachvereinsmitgliedschaften tragen ihre Kilometerleistung immer in das Vereinslogbuch ein, dem auch das Boot zugeordnet ist.
Montag, 14 Oktober, 2024
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