Auch die neue Covidverordnung die ab 29.5. in Kraft tritt, sieht kein Ende des 2m Abstandes beim Gruppentraining vor. Dh. rudern ist weiter nur im Einer möglich bzw. im Mannschaftssport nur dann, wenn die rudernden Personen im selben Haushalt gemeldet sind. Die Benützung der Garderoben ist mit der Babyelefantenregelung und...
Coronabestimmungen ab 15.5.2020
Hier der Newsletter zum Ruderbetrieb ab dem 15.5.2020: Newsletter Coronabestimmungen ab dem 15.5.2020
Handlungsempfehlungen des Österreichischen Ruderverbandes, geltend ab dem 1. Mai 2020
Hier der Link zu den Handlungsempfehlungendes Österreichischen Ruderverbandes zum Restart der Rudersaison: http://www.rudern.at/2020/04/30/handlungsempfehlungen-ab-1-mai-2020/ Für den RVN bedeutet das, das Rudern für die Bootsleute und Mitglieder mit Einerfahrerlaubnis möglich ist.