Seit 14.09. gibt es wieder Änderungen der COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betreffen.
In allen Indoorbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal/-heim, Indoor-Sportstätte/Garderobe,…).
Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig. Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde ebenfalls reduziert: 50 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1500 Personen indoor und 3000 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen (500 indoor/750 outdoor Bewilligung der Behörde erforderlich).
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
Aktueller Verordnungstext:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
Aktualisierte FAQ und Handlungsempfehlungen (inkl. Piktogramme):
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/
Handlungsempfehlungen von Sport Austria:
https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/Sport_Austria-Handlungsempfehlungen.pdf
Für weitere Fragen können Sie sich auch an das Sportministerium wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at
Quellenhinweis: Text und Information von der Homepage des ÖRV – rudern.at übernommen!