ÖRV-Info: ÄNDERUNGEN DER COVID-19-LOCKERUNGSVERORDNUNG AB 14.09.

Seit 14.09. gibt es wieder Änderungen der COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betreffen. In allen Indoorbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal/-heim, Indoor-Sportstätte/Garderobe,…).Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig. Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde ebenfalls reduziert: 50 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht...